Norm: StPO §107 Abs3
Rechtssatz: Die grundsätzliche Bedeutung von Grundrechtsfragen, hinsichtlich derer ein Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen, auf zusätzliche Argumente gestützten Rechtsprechung besteht, kann nicht ernsthaft in Frage gestellt werden. Der Gesetzgeber wollte den - insoweit als letzte Instanz im Rechtsmittelverfahren (vgl aber §§ 23, 363a StPO) entscheidenden - Oberlandesgerichten nicht die Möglichkeit eröffnen, d... mehr lesen...
Gründe: Margarit Y***** wurde am 3. Dezember 2008 gemäß § 170 Abs 1 Z 1 iVm § 171 Abs 2 Z 1 StPO kriminalpolizeilich festgenommen (ON 2 S 35, 43) und am darauf folgenden Tag über Verfügung der Staatsanwaltschaft aus der Haft entlassen (ON 6 S 3). Im hierauf wegen des Verdachts der Weitergabe und des Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes (§ 233 Abs 1 StGB) eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren (ON 1) erhob die Beschuldigte gegen ihre Festnahme gemäß § 106 ... mehr lesen...