Norm: GRBG §1StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §10 Z1StPO §452 Z3
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Untersuchungshaft nicht vom Bezirksrichter, sondern vom Journalrichter des Landesgerichtes verhängt wurde, kann nicht Gegenstand einer Grundrechtsverletzung sein, da - bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen - aus der Haftentscheidung eines sachlich zwar unzuständigen, aber übergeordneten Gerichtes eine Grundrechtsverletzung in der Bedeutung des § 2 GRB... mehr lesen...
Norm: GRBG §1StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §10 Z1StPO §452 Z3
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Untersuchungshaft nicht vom Bezirksrichter, sondern vom Journalrichter des Landesgerichtes verhängt wurde, kann nicht Gegenstand einer Grundrechtsverletzung sein, da - bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen - aus der Haftentscheidung eines sachlich zwar unzuständigen, aber übergeordneten Gerichtes eine Grundrechtsverletzung in der Bedeutung des § 2 GRB... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §10 Z2StPO §13 Abs2StPO §468 Abs1 Z2StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Das Berufungsgericht war - zutreffend - der Auffassung, daß die vom Bestrafungsantrag abweichende rechtliche Beurteilung des nach den wesentlichen Kriterien mit dem unter Anklage gestellten Geschehenskomplex unzweifelhaft identen Urteilssachverhaltes das Erstgericht nicht zum Freispruch des Beschuldigten, sondern, da das Strafverfahren wege... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §10 Z2StPO §13 Abs2StPO §468 Abs1 Z2StPO §475 Abs2
Rechtssatz: Das Berufungsgericht war - zutreffend - der Auffassung, daß die vom Bestrafungsantrag abweichende rechtliche Beurteilung des nach den wesentlichen Kriterien mit dem unter Anklage gestellten Geschehenskomplex unzweifelhaft identen Urteilssachverhaltes das Erstgericht nicht zum Freispruch des Beschuldigten, sondern, da das Strafverfahren wege... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde der am 7.Dezember 1930 geborene Kaufmann Peter Werner Richard T***** des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG (Punkt 1. des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 17 Abs. 2 AußHG (Pkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, im Zeitraum Juli 1988 bis einschließlich Dezember 1989 in Salzburg in 13 Fällen gewer... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StGB §39StGB §146StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §10 Z2StPO §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Liegen die Rückfallsvoraussetzungen des § 39 StGB vor, so ist die dem Gericht nach dieser Bestimmung gegebene Möglichkeit einer Strafschärfung durch Überschreitung des Höchstmaßes der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte bei Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit in Betracht zu ziehen. Das Vergehen des Betrugs nach dem § 146 StGB fällt daher b... mehr lesen...
Norm: StGB §39StGB §146StPO §9 Abs1 Z1 AStPO §10 Z2StPO §13 Abs2 Z2
Rechtssatz: Liegen die Rückfallsvoraussetzungen des § 39 StGB vor, so ist die dem Gericht nach dieser Bestimmung gegebene Möglichkeit einer Strafschärfung durch Überschreitung des Höchstmaßes der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte bei Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit in Betracht zu ziehen. Das Vergehen des Betrugs nach dem § 146 StGB fällt daher b... mehr lesen...
Norm: StPO §10StPO §261StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrages auf Fällung eines Unzuständigkeitsurteiles kann vom Staatsanwalt mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO bekämpft werden, wenn durch die Verfolgungsrechte des öffentlichen Anklägers beeinträchtigt werden. Entscheidungstexte 13 Os 26/73 Entscheidungstext OGH 18.05.1973 13 Os 26/73 Ve... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litaFinStrG §53StPO §10 BStPO §281 Z9 lita
Rechtssatz: Wer sich gegen die Annahme der gewerbsmäßigen Begehung des Schmuggels wendet, macht der Sache nach eine Nichtigkeit des betreffenden Schuldspruches nach dem § 281 Z 9 lit a StPO und nicht nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO geltend, wenn die Zuständigkeit des Gerichtes zur Ahndung des Finanzvergehens zufolge der sich nur auf 21.772 Schilling belaufenden Abgabenverkürzung und des so... mehr lesen...