Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn R. P., H., F.-weg, vertreten durch Rechtsanwalt, wegen Verletzung einfachgesetzlicher und verfassungsmäßig gewährleisteter Rechte im Zusammenhang mit der gegen den Beschwerdeführer aus Anlass einer anonymen Anzeige wegen Verdachts der Vorteilsnahme (§ 305 StGB) geführten Ermittlungstätigkeit des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung den B E S C H L U S S ... mehr lesen...