Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 10.06.2016 stellte die Beschwerdeführerin beim Landesgericht Korneuburg (im Folgenden: LG) einen Antrag auf Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen in neun Fachgebieten, welcher wegen Zweifel am Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 lit. a und b sowie Z 1a SDG am 24.06.2016 dem Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachver... mehr lesen...