Der Beschwerdeführer übermittelte mit Schriftsatz vom 17. November 2005 dem Präsidenten des Landesgericht für Zivilrechtssachen (LG für ZRS) Graz eine "Sachverhaltsdarstellung zur Einleitung eines Entziehungsverfahrens" gemäß § 10 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) gegen den Sachverständigen Dr. F.K., der in der vom Präsidenten des LG für ZRS Graz geführten Sachverständigenliste eingetragen ... mehr lesen...