Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt unter Umgehung der Grenzkontrolle illegal in das Bundesgebiet ein. Der BF stellte am 30.04.2022 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Zuge der Asylantragstellung gab der BF an, XXXX zu heißen und am XXXX in Libyen geboren zu sein. Am 01.05.2022 wurde der BF von Beamten der LPD einer Erstbefragung nach dem AsylG unterzogen. Al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt unter Umgehung der Grenzkontrolle illegal in das Bundesgebiet ein. Der BF stellte am 30.04.2022 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Zuge der Asylantragstellung gab der BF an, XXXX zu heißen und am XXXX in Libyen geboren zu sein. Am 01.05.2022 wurde der BF von Beamten der LPD einer Erstbefragung nach dem AsylG unterzogen. Al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt unter Umgehung der Grenzkontrolle illegal in das Bundesgebiet ein. Der BF stellte am 30.04.2022 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Zuge der Asylantragstellung gab der BF an, XXXX zu heißen und am XXXX in Libyen geboren zu sein. Am 01.05.2022 wurde der BF von Beamten der LPD einer Erstbefragung nach dem AsylG unterzogen. Al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) § 76. (1) Fremde können festgenommen und angehalten werden (Schubhaft), sofern der Zweck der Schubhaft nicht durch ein gelinderes Mittel (§ 77) erreicht werden kann. Unmündige Minderjährige dürfen nicht in Schubhaft angehalten werden. Paragraph 76, (1) Fremde kön... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein. Am 22.10.2023 wurde er in 1020 Wien von Beamten der LPDion Wien beim Verkauf von Rosen betreten, wobei der BF keine entsprechende Bewilligung für diesen Verkauf vorweisen konnte. 2. Da der BF nicht gemeldet war und sich illegal im Bundesgebiet aufhielt, wurde der BF nach den Bestimmungen des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein. Am 22.10.2023 wurde er in 1020 Wien von Beamten der LPDion Wien beim Verkauf von Rosen betreten, wobei der BF keine entsprechende Bewilligung für diesen Verkauf vorweisen konnte. 2. Da der BF nicht gemeldet war und sich illegal im Bundesgebiet aufhielt, wurde der BF nach den Bestimmungen des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein. Am 22.10.2023 wurde er in 1020 Wien von Beamten der LPDion Wien beim Verkauf von Rosen betreten, wobei der BF keine entsprechende Bewilligung für diesen Verkauf vorweisen konnte. 2. Da der BF nicht gemeldet war und sich illegal im Bundesgebiet aufhielt, wurde der BF nach den Bestimmungen des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein. Am 22.10.2023 wurde er in 1020 Wien von Beamten der LPDion Wien beim Verkauf von Rosen betreten, wobei der BF keine entsprechende Bewilligung für diesen Verkauf vorweisen konnte. 2. Da der BF nicht gemeldet war und sich illegal im Bundesgebiet aufhielt, wurde der BF nach den Bestimmungen des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 05.12.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 05.12.2022 fand die Erstbefragung des BF nach dem AsylG durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu seinem Antrag auf internationalen Schutz statt. Der BF verzichtete am 22.12.2022 auf Leistungen der Grundversorgung und wurde dem Quartier unstet hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 05.12.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 05.12.2022 fand die Erstbefragung des BF nach dem AsylG durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu seinem Antrag auf internationalen Schutz statt. Der BF verzichtete am 22.12.2022 auf Leistungen der Grundversorgung und wurde dem Quartier unstet hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 05.12.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 05.12.2022 fand die Erstbefragung des BF nach dem AsylG durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu seinem Antrag auf internationalen Schutz statt. Der BF verzichtete am 22.12.2022 auf Leistungen der Grundversorgung und wurde dem Quartier unstet hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) § 76. (1) Fremde können festgenommen und angehalten werden (Schubhaft), sofern der Zweck der Schubhaft nicht durch ein gelinderes Mittel (§ 77) erreicht werden kann. Unmündige Minderjährige dürfen nicht in Schubhaft angehalten werden. Paragraph 76, (1) Fremde kön... mehr lesen...