Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF1) ist der Sohn der Beschwerdeführerin (BF2). Mit E-Mail vom XXXX .2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die Anzeige der Bezirkshauptmannschaft XXXX vom XXXX .2023, Zl. XXXX und XXXX , betreffend die Beschwerdeführer (BF) aufgrund fehlender Anmeldebescheinigung informiert. Mit E-Mail vom römisch 40 .2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die Anzeige der Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF1) ist der Sohn der Beschwerdeführerin (BF2). Mit E-Mail vom XXXX .2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die Anzeige der Bezirkshauptmannschaft XXXX vom XXXX .2023, Zl. XXXX und XXXX , betreffend die Beschwerdeführer (BF) aufgrund fehlender Anmeldebescheinigung informiert. Mit E-Mail vom römisch 40 .2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die Anzeige der Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, reiste am 17.03.2022 aufgrund eines von der Österreichischen Botschaft in Neu-Delhi ausgestellten Visums, gültig vom 10.03.2022 bis 21.06.2022, in das österreichische Bundesgebiet ein. 2. Am 09.05.2022 heiratete er in Bulgarien eine bulgarische Staatsangehörige und beantragte in der Folge beim Magistrat der Stadt Salzburg die Ausstellung einer Aufenthalt... mehr lesen...
Hinweis zur gekürzten Ausfertigung: Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 05.04.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste am XXXX .2022 in das Bundesgebiet ein, und verfügte ab XXXX .2022 über eine Hauptwohnsitzmeldung. Mit Urteil des LG für Strafsachen XXXX vom XXXX .2024 (GZ: XXXX ) wurde der BF aufgrund §§ 127 und 129 Abs1 Z1StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten rechtskräftig verurteil Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste am römisch XXXX .2022 in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist bulgarischer Staatsbürger, somit EU-Bürger und 60 Jahre alt. Er ist verheiratet, hat zwei erwachsene Kinder, seine Familie lebt in Bulgarien. Er ist gesund und arbeitsfähig. Er besuchte in Bulgarien die Volks- und Hauptschule, danach absolvierte er vier Jahre ein sogenanntes Technikum. Der BF hält sich seit XXXX (Wohnsitzmeldung) in Österreich auf, um einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nac... mehr lesen...