Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt entschieden, dass der bP, ein türkischer Staatsangehöriger der mit einer österreichischen Staatsangehörigen verheiratet ist, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem. § 55 AsylG nicht erteilt, gem. § 52 Abs 4 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen werde, gem. § 52 Abs 9 FPG iVm § 46 FPG die Abschiebung in die Türkei zulässig sei und gem. § 55 Abs 1 bis 3 FPG di... mehr lesen...