Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 23.09.2020 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner Anhaltung in Untersuchungshaft darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Aufenthaltsbeendigungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei. Zudem wurde der BF zur Abgabe einer dahingehenden Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens aufgefordert. Mit undatiertem Schrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol, vom 19.07.2021 wurde über die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren verhängt (Spruchpunkt I.), der Beschwerdeführerin weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem der BF wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz zu einer Strafenkombination (bestehend aus einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe und einer unbedingt ausgesprochenen Geldstrafe) verurteilt worden war, forderte ihn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Schreiben vom 12.03.2019 auf, sich binnen zwei Wochen zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern und konkrete Fragen zu beantworten. Dieses Schreiben ... mehr lesen...