Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom 18.07.2024 wurde gegen den BF durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 67 Abs. 1 und 2 PFG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG ihm kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen den Bescheid die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom 18.07.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist nordmazedonischer Staatsbürger, am XXXX in XXXX geboren, ledig und verfügt seit XXXX über den unbefristeten Aufenthaltstitel „begünstigter Drittstaatsangehöriger“, da sein Vater die italienische Staatsbürgerschaft besitzt und in Österreich lebt. Der BF hält sich seit April 2015 in Österreich auf und wohnt bei seinem Vater. Er spricht serbokroatisch, albanisch, mazedonisch und deutsch. Der Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2023 fest- und am XXXX .2023 in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2023 fest- und am römisch 40 .2023 in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 2. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 23.08.2023, dem BF zugestellt am 24.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 31.01.2024, Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein mit vier Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Bescheid des Bundesamtes fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der in Österreich unbescholtene Beschwerdeführer (BF), ein 1993 geborener Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, steht im Verdacht, Mitglied des sogenannten „ XXXX “ zu sein, einer europaweit in unterschiedlichen Zusammensetzungen arbeitsteilig agierenden (Familien-)Organisation, die in zahlreiche Straftaten, unter anderem im Zusammenhang mit dem Ankauf von Gold und anderen Wertsachen von betagten Tatopfern, involvie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde erstmalig im Bundesgebiet am XXXX .2002 mit Urteil des LG für Strafsachen XXXX wegen versuchten Einbruchsdiebstahl zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion XXXX vom XXXX .2002, wurde gegen den BF sohin ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren erlassen und erwuchs diese Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger, somit EU Bürger und hält sich seit einem unbekannten Zeitpunkt in Österreich auf. Er verfügt über keine Anmeldebescheinigung und war bis dato noch nie mit Wohnsitz in Österreich gemeldet. Der BF verfügt über einen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Deutschland an der Adresse XXXX , XXXX . Der BF verfügt über einen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Deutschland an der Adresse römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet am XXXX .2024 festgenommen und wird seither in Justizanstalten angehalten. Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet am römisch 40 .2024 festgenommen und wird seither in Justizanstalten angehalten. Mit Schreiben vom XXXX .2024 und vom XXXX 2024 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das den BF mit dem Bescheid vom XXXX .2024 gemäß § 66 FPG aus dem Bundesgebiet ausgewiese... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 10.07.2024 (OZ 3), eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag legte der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ausdrücklich zurück. Das Verfahren ist daher gemäß § 28 Abs 1 VwGVG mit Beschluss einzustellen. Mit Eingabe vom 10.07.2024 (OZ 3), eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag legte der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 14.04.2024 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , Außenstelle XXXX (im Folgenden: BFA) zur beabsichtigen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen einvernommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 14.04.2024 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2022 von der Slowakei nach Österreich aus- und am selben Tag in eine Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2022 von der Slowakei nach Österreich aus- und am selben Tag in eine Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen (im Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid hat das BFA gegen den Beschwerdeführer ein neunjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I), keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II) und einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III). 1. Mit dem bekämpften Bescheid hat das BFA gegen den Beschwerdeführer ein neunjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt römisch eins), keinen Durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF), ein bulgarischer Staatsbürger, wurde am XXXX in XXXX in Bulgarien geboren und ist somit EU Bürger. Laut ZMR-Auszug hält er sich seit XXXX .2020 im Bundesgebiet auf und begründet seinen Hauptwohnsitz in XXXX Ihm wurde mit XXXX .2015 eine Anmeldebescheinigung für Österreich ausgestellt, gültig bis XXXX .2020. Am XXXX .2020 beantragte er die Verlängerung der Anmeldebescheinigung, diese wurde ihm am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Beim Antragsteller handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX 2024, XXXX , wurde über den Antragsteller die Untersuchungshaft verhängt. Er befindet sich derzeit in der Justizanstalt XXXX . Beim Antragsteller handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen römisch 40 vom römisch 40 2024, römisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), eine Staatsangehörige Rumäniens, hält sich seit XXXX 2021 durchgehend im Bundesgebiet auf. Mit dem seit XXXX rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts XXXX , wurde sie wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde ihre Unterbringung gemäß § 21 Abs 2 StGB in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Sie wurde zunächst in der Justizanstalt XXXX angehalten und im XXXX 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 02.10.2023 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbots ein und forderte diesen auf, binnen 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens hierzu wie zu seinen finanziellen und persönlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen. 2. Auf dieses, dem BF am selben Tag zuges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 21.01.2015 wurde der Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) auf Gewährung internationalen Schutzes vollinhaltlich abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt und gegen diesen eine Rückkehrentscheidung erlassen. Es wurde festgestellt, dass seine Abschiebung in den Kosovo zulässig sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist ein am XXXX geborener rumänischer Staatsangehöriger. Er ist geschieden. Der alkoholkranke BF ist auf einem Auge erblindet, benötigt aufgrund Hüftproblemen einen Rollstuhl und leidet an einer Leberzirrhose. Seit Jänner 2019 liegen, wenn auch nicht durchgehend, Wohnsitzmeldungen des BF im Budnesgebiet vor. Zuletzt war er von XXXX 2022 bis XXXX 2022 und von XXXX 2023 bis XXXX 2023 in einer Obdachlo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch BF) reiste am 05.03.2000 unter Umgehung der Grenzkontrollen in Österreich ein und stellte am 06.03.2000 einen Asylantrag, wobei er seine Staatsangehörigkeit mit Sierra Leone angab. Dieser Asylantrag wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 07.04.2000 abgewiesen. Aufgrund einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde ein Verfahren beim Unabhängigen Bundesasylsenat geführt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark vom 30.11.2023 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zwei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot g... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark vom 30.11.2023 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zwei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist serbischer Staatsbürger. Seine erstmalige Einreise in das österreichische Bundesgebiet ist nicht bekannt. Seit XXXX besteht eine ordentliche Wohnsitzmeldung des BF in Österreich. Im Jahr 2003 wurde ihm eine Niederlassungsbewilligung erteilt. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels ist derzeit im offenen Verfahrensstand. 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist serbischer Staatsbürger. Seine erstmalige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 10.05.2011 nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 08.07.2013, Zl. C11 419.541-1/2011/13E, im Beschwerdeweg abgewiesen wurde. Die gegen den BF ausgesprochene Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Indien wurde bestätigt. 2. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 27.05.2024 gegen die Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Das Bundesamt für Fremdenwesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 03.06.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufentha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, vom XXXX wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Die Verfahrenspartei (VP), XXXX , stellte erstmals am XXXX .2016 einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte (Angehöriger eines EWR- oder Schweizer Bürgers) und berief sich auf die am XXXX .2016 in Serbien geschlossene Ehe mit dem bulgarischen Staatsangehörigen XXXX , geboren am XXXX . Die Verfahrenspartei (VP), römisch 40 , stellte erstmals am römisch 40 .2016 einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte (A... mehr lesen...