Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.07.2024 wurde gegen den kroatischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die Untersuchungshaft wegen des Verdachts eines Verbrechens gemäß § 28a SMG verhängt wurde. 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die U... mehr lesen...