Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.07.2024 wurde gegen den kroatischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die Untersuchungshaft wegen des Verdachts eines Verbrechens gemäß § 28a SMG verhängt wurde. 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsbürger, wurde am XXXX in XXXX , Slowakei, geboren und ist somit EU Bürger. Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsbürger, wurde am römisch 40 in römisch 40 , Slowakei, geboren und ist somit EU Bürger. Der BF absolvierte im Herkunftsstaat acht Jahre lang die Grundschule und verfügt über keine Berufsausbildung, ging zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nach und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX , geb. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) wurde am XXXX .2016 eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 1. römisch 40 , geb. römisch 40 (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) wurde am römisch 40 .2016 eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 2. In der Folge wurde er im Bundesgebiet dreimal - in den Jahren 2017, 2019 und zuletzt 2024 - strafgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 14.08.2024 wurde gegen den slowakischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wiest im Jahr 2014 erstmals eine Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am 07.01.2020 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 3. Der BF wurde am XXXX .2023 fest- und am XXXX .2023 in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 3. Der BF wurde am römisch 40 .2023 fest- und am römisch 40 .2023 in der Justizanstalt (im Folgenden:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen und oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw. belangte Behörde), Regionaldirektion Wien, vom 26.03.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem der Beschwerdeführer (BF) aufgrund eines am XXXX .2024 angeordneten Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft XXXX , XXXX , festgenommen wurde, wurde am XXXX .2024 über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Nachdem der Beschwerdeführer (BF) aufgrund eines am römisch 40 .2024 angeordneten Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft römisch 40 , römisch 40 , festgenommen wurde, wurde am römisch 40 .2024 über ihn die Untersuch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (BFA bzw. belangte Behörde) vom 23.04.2024 wurde gegen den aktuell in Strafhaft befindlichen Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ein Durchsetzungsaufschub gemäß § 70 Abs. 3 FPG nicht erteilt (Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde (in weiterer Folge auch kurz „BFA“ bzw. genannt), Regionaldirektion Niederösterreich, vom 13.06.2024, wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde am XXXX .2022 verhaftet und die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX wurde er wegen Suchtmitteldelikten zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde am römisch 40 .2022 verhaftet und die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Mit Urteil des Landesgerichts römi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am XXXX .2018 verhaftet und danach in Untersuchungshaft genommen. Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am römisch 40 .2018 verhaftet und danach in Untersuchungshaft genommen. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX .2020, GZ XXXX , wurde die BF im ersten Rechtsgang wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (ON 309) sowie im zweiten Rechtsgang wegen vier Verbrechen der Bandstiftung nach §§ 169 Abs 1, ... mehr lesen...