Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein türkischer Staatsangehöriger, reiste zunächst legal unter Verwendung eines deutschen C-Visums nach Österreich ein und stellte am 24.02.2015 erstmals einen Asylantrag. 2. Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens stimmte Deutschland der Rückübernahme des BF zu. 3. Der Asylantrag des BF wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (i.d.F. „Bundesamt“ oder ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 16.05.2024 Norm: AsylG 2005 §3 AsylG 2005 §54 Abs1 Z1 AsylG 2005 §54 Abs2 AsylG 2005 §55 AsylG 2005 §55 Abs1 AsylG 2005 §58 Abs2 AsylG 2005 §8 AVG §13 Abs7 BFA-VG §9 Abs3 EMRK Art8 FPG §46 FPG §50 FPG §52 FPG §53 FPG §55 Abs2 VwGVG §17 VwGVG §24 Abs1 VwGVG §27 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §28 Abs5 VwGVG §29 Abs4 VwGVG §29 Abs5 VwGVG §31 Abs1 VwGVG §7 Abs2 AsylG 2005 § 3 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt illegal in das Bundesgebiet ein, stellte am 20.07.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde am selben Tage erstbefragt. 2. Am 01.08.2016 wurde der Beschwerdeführer wegen unbekannten Aufenthaltes aus der Grundversorgung entlassen und sein Asylverfahren wurde mit 08.08.2016 wegen Untertauchens eingestellt. 3. Am XXXX .02.2018 ersuchte d... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.05.2024, GZ I412 2283335-1/11E, wurde in Spruchpunkt A) versehentlich Spruchpunkt VII. als jener angeführt, welcher ersatzlos zu beheben war, obwohl sich aus der gesamten rechtlichen
Begründung: (insbesondere unter 3.7.) ergibt, dass Spruchpunkt VI. der angefochtenen Entscheidung (Einreiseverbot) gemeint war. Im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.05.2024, GZ I412 2... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann die Entscheidung in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekü... mehr lesen...