Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz BFA) vom XXXX , Zl: XXXX , wurde ausgesprochen, dass dem Antrag der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK iVm mit § 55 AsylG 2005 keine Folge gegeben wird, gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 15.02.2023 nach illegaler Einreise nach Österreich gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz und wurde dazu noch am selben Tag von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Am 14.09.2023 fand vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden Bundesamt) eine niederschriftliche Einvernahme statt, bei der der Besch... mehr lesen...