Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom XXXX .2019 erhob der Beschwerdeführer (infolge: BF) eine Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 132 Abs. 2 und §§ 7 ff VwGVG wegen Verletzung seiner gesetzlich gewährleisteten Rechte auf Einreise nach Österreich und Aufenthalt im Bundesgebiet, Nichtanhaltung im Transitraum des Flughafens Wien-Schwechat sowie Nichtverbringung in die Türkei. Dazu brachte er im Wesentlichen vor, dass er türkischer Staatsangehöriger sei, in Österreich gebo... mehr lesen...