IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Frank über die Beschwerde des Herrn A. B., geb. 1993, StA.: Indien, vertreten durch MigrantInnenverein, vom 16.10.2018, gegen das Straferkenntnis der LPD Wien, Abteilung Fremdenpolizei u. Anhaltevollzug, …, vom 17.9.2018, Zl. …, wegen Übertretungen des FPG, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass in Spruchpunkt 1.) ... mehr lesen...