IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Luchner über die Beschwerde des AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 25.11.2019, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe v... mehr lesen...