IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des nigerianischen Staatsangehörigen AA, geb am XX.XX.XXXX, vertreten durch BB Rechtsanwälte GmbH, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Y vom 21.01.2019, Zl ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkennt... mehr lesen...