Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 19. 7. 1996 wurde dem am 10. 5. 1933 geborenen Kläger aufgrund seines im Jahre 1993 zum Stichtag 1. Juli 1993 gestellten Antrags die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (§ 131 GSVG) vom 1. 7. 1993 bis 31. 12. 1993 mit monatlich S 12.320,-- zuerkannt und ausgesprochen, dass die Pension vom 1. 1. 1994 bis 31. 12. 1994 mit monatlich S 12.628,00, vom 1. 1. 1995 bis 31. 12. 1995 mit monatlich S 12.981,60 u... mehr lesen...
Norm: KGG §2 Abs2 Z2 litbKGG §40 Abs7
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 2 Abs 2 Z 2 litb und 40 Abs 7 KGG. Entscheidungstexte 10 ObS 345/00h Entscheidungstext OGH 20.02.2001 10 ObS 345/00h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114846 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Ärztin und Psychotherapeutin. Im Jahr 1998 war sie sowohl im Angestelltenverhältnis als auch selbständig in ihrer Praxis tätig. Ab April 1998 konnte sie infolge eines Krankenstandes keiner selbständigen Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Nach der Geburt ihres Kindes am 29. 7. 1998 nahm die Klägerin die selbständige Erwerbstätigkeit am 20. 10. 1998 wieder auf und führte sie bis Jahresende und darüber hinaus weiter. Bezogen auf das gesamte Jah... mehr lesen...
Norm: KGG §2 Abs2 Z2 litbKGG §40 Abs7
Rechtssatz: Eine durchgehende selbständige Erwerbstätigkeit iSd § 40 Abs 7 KGG liegt auch dann vor, wenn infolge "Krankenstandes" und Geburt einige Monate hindurch tatsächlich nicht selbständig gearbeitet wurde, die Tätigkeit aber sowohl davor als auch danach ohne zeitliche Begrenzung ausgeübt wurde, also auf Dauer ausgerichtet war. Das Gesetz sieht bei einer grundsätzlich dauernden selbständigen Tätigkeit ... mehr lesen...