Norm: ASVG §31KGG §11KGG §12KGG §13KGG §33KVEG Art.XXI Abs1KVEG Art.XXI Abs2 idF Arbeitsmarktservice-Begleitsgesetz Art.25
Rechtssatz: Durch die mit dem StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, ARD 4744/16/96, erfolgte Neuregelung des § 31 AIVG wurde die Anspruchsdauer des Karenzurlaubsgeldes mit der Vollendung des 18.Lebensmonates des Kindes begrenzt. Darüber hinaus gebührte Karenzurlaubsgeld nur, wenn der andere Elternteil einen Karenzurlaub in Anspru... mehr lesen...