Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die am 19.12.2019 dem Bundesverwaltungs-gericht vorgelegte, am 03.02.2020 der nunmehr zuständigen Gerichtsabteilung zugewiesene Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 12.09.2019, Zl. BDA-16334.obj/0009-VBG/2019, wurde festgestellt, dass das in XXXX , Ger. und Verw. Bez. Feldkirch, Vorarlberg, auf XXXX , aufgefundende Bodendenkmal (Bronzezeitliche Siedlung am Fuß der Burgruine XXXX ) in einem... mehr lesen...