Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde und den Vorlageantrag erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 31.10.2018, Zl. BDA-35380.obj/0009-RECHT/2018, wurde einem Denkmalschutzaufhebungsantrag der XXXX , Eigentümerin des XXXX , stattgegeben und festgestellt, dass an der Erhaltung dieses Objektes kein öffentliches Interesse mehr besteht. 2. Mit Schriftsatz vom 05.12.2018 erhob der XXXX (in Folge: ... mehr lesen...