Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.08.2016 teilte das Bundesdenkmalamt (BDA) den Verfahrensparteien, darunter der nunmehrigen Beschwerdeführerin, mit, dass es beabsichtige, die Gräberstraße " XXXX " der römischen Zivilsiedlung westlich des Legionslagers Lauriacum/Enns, Gst. Nr. XXXX , EZ XXXX , KG XXXX , gemäß einem beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil des Bescheids bildenden Katasterplan, worauf die von der Unterschutzstellung betroffene Flä... mehr lesen...