Begründung: Die Antragsteller sind jeweils zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die nur aus dem 1000 m² umfassenden Grundstück Nr 862/20 besteht. Insbesondere der Miteigentumsanteil der Zweitantragstellerin ist mit einer Vielzahl von vollstreckbaren Pfandrechten belastet. Die Liegenschaftseigentümer begehren die Einleitung des Aufforderungsverfahrens im Sinn der §§ 4 f LiegteilG hinsichtlich des genannten Grundstückes, weil sie beabsichtigen, dieses lastenfrei abzuschreiben. D... mehr lesen...
Norm: GBG §74AllgGAG §5 Abs1LiegTeilG §3LiegTeilG §4LiegTeilG §5
Rechtssatz: Die lastenfreie Abschreibung iSd § 4 Abs 1 LiegTeilG kann immer nur einen (abzutrennenden) Teil eines Ganzen (des Grundbuchskörpers) meinen. Auf die Abschreibung des nur aus einem Grundstück bestehenden Grundbuchskörpers ist diese Bestimmung nicht anwendbar. Entscheidungstexte 5 Ob 179/06v Entscheidungstext ... mehr lesen...