Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin Gemeinde K*****, vertreten durch Mag. Michaela Künzel-Painsipp, Mag. Kurt Painsipp, öffentliche Notare in Feldbach, gegen die Antragsgegnerin Maria S*****, vertreten durch Mag. Dr. Heike Berner, Rechtsanwältin in Feldbach, wegen Ve... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsamt V***** dem Erstgericht die Planurkunde GZ A 127/93 vom 27. 9. 1993 zur Verbücherung der „durch die Herstellung der Anlage H***** herbeigeführten Besitzänderungen" nach den §§ 15 ff LiegTeilG. In dieser Urkunde wurde gemäß § 16 LiegTeilG bestätigt, dass es sich nach Maßgabe der tatsächlichen Verhältnisse um eine Straßen- und Wasserbauanlage handelt. Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsamt V***** dem Erstgericht die Pl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete aufgrund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Völkermarkt vom 25. 5. 1998, A 358/98, und der diesem angeschlossenen Planunterlagen samt Amtsbestätigung nach § 16 LiegTeilG, daß es sich um eine Wasserbauanlage handelt, gemäß § 15 ff LiegTeilG die grundbücherliche Durchführung durch Abschreibung von Trennflächen der im Verzeichnis des öffentlichen Gutes eingetragenen Grundstücke 762/1 und 762/4, je Gewässer (Graben), und Zuschreibung derse... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete die Verbücherung des im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Anmeldungsbogens mit mehreren Beschlüssen (TZ 6217/97 bis TZ 6249/97) an. Der zu TZ 6228/97 ergangene Beschluß hat die Abschreibung der Trennstücke 53 bis 55 und 58 von Grundstücken der EZ 225 KG 64147 Staudach und Zuschreibung zum öffentlichen Gut (Grundstück 2191/1 Weg) (Punkt I. des erstgerichtlichen Beschlusses), sowie die allein Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildende... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §16
Rechtssatz: Die Bestätigung der Vermessungsbehörde hat nur den Gesamtcharakter der Anlage (§ 15 Z 1 LiegTeilG) zum Gegenstand und schließt daher die selbständige Prüfung der Voraussetzungen des § 15 Z 1 bis 3 LiegTeilG hinsichtlich der im Anmeldungsbogen genannten Grundstücke durch das Gericht nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 141/98s Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete die Verbücherung des im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Anmeldungsbogens mit acht, eine Einheit bildenden Beschlüssen vom selben Tag an (TZ 1662/91 bis TZ 1669/91; je eine TZ für jede Liegenschaft, wobei in jedem der für eine Liegenschaft gesondert gefaßten Beschlüsse alle sie betreffenden Zu- und Abschreibungen enthalten sind, sodaß in den die anderen Einlagezahlen betreffenden Beschlüssen die gleichen Eintragungen mit korrespondierenden ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15LiegTeilG §16
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Anmeldungsbogen und der Bestätigung nach § 16 LiegTeilG samt Mappenkopie selbst, dass einzelne darin angeführte Grundstücke nicht zum Kreis der in § 15 LiegTeilG genannten Grundstücke gehören, so ist insoweit die Verbücherung des Anmeldungsbogens mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht durchzuführen. Dies hat nichts damit zu tun, dass das Grundbuchsgericht die Bes... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1LiegTeilG §16 ffLiegTeilG §32
Rechtssatz: Zulässigkeit des außerordentlichen Revisionsrekurses nach § 16 AußStrG im Verfahren zur Verbücherung von Straßenanlagen und Wasserbauanlagen nach §§ 16 ff LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 400/59 Entscheidungstext OGH 09.09.1959 5 Ob 400/59 5 Ob 274/64 Entscheidungstex... mehr lesen...