Begründung: I. Verfahrensgang: Die Stadtgemeinde XXXX hat mit Antrag vom 04.04.2018 um Durchführung des Teilungsplanes XXXX vom 16.10.2017 mit der GZ 41183 in der KG. 19724/Haag nach den Sonderbestimmungen des § 15 LiegTeilG ersucht. Mit Bescheid des Vermessungsamtes St. Pölten vom 27.11.2018, GFN 1114/2018/19, wurde dieser Antrag abgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der
Begründung: , dass gemäß § 16 LiegTeilG die Vermessungsbehörde in der Beurkundung nach Maßgabe der tatsächliche... mehr lesen...