Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes Nr. 210/2, KG L. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 15. September 1970 wurden die Beschwerdeführer dazu verurteilt, in die Abschreibung eines Trennstückes ihres Grundstückes Nr. 210/2, KG L., im Ausmaß von 500 m2 einzuwilligen. Katastertechnisch umgesetzt wurde dieses Urteil mit dem Plan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. P.B. vom 16. Juli 1971. Dieser Teilungsplan... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: LiegTeilG 1929 §15;VermG 1968 §39 Abs2 idF 1975/238;VermG 1968 §43 Abs5 idF 1975/238;
Rechtssatz: Das Vermessungsgesetz bietet keine Handhabe für die Entlassung von im Grenzkataster einverleibten Grundstücken oder deren Teilflächen aus dem Grenzkataster und deren Rückführung auf den Grundsteuerkataster. Werden Teile eines im Grenzkataster einverleibten Grundstücke... mehr lesen...