Begründung: Der Vater ist außer für Denisa noch für zwei am 8. 12. 2001 und am 8. 5. 1999 geborene Kinder gesetzlich sorgepflichtig und weiters teilweise für seine Ehegattin, die als Reinigungskraft ein Durchschnittsnettoeinkommen von 788 EUR monatlich bezieht. Der Vater hatte im Beobachtungszeitraum folgendes Einkommen: monatliches Durchschnitts- steuerpflichtige nettoeinkommen Bezüge 2005 ... mehr lesen...