Entscheidungsgründe: I. 1. Das Finanzamt Freistadt erließ an den Bf. (welcher einen als "Automatenservice" bezeichneten Gewerbebetrieb führt) im Kalenderjahr 1974 seinen Abgabenerklärungen im wesentlichen entsprechende Bescheide über die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, in denen die Einkommensteuer sowie die Gewerbesteuer jeweils mit "0" S und die Umsatzsteuer mit 6466 S festgesetzt wurden. Im August 1976 fand beim Bf. eine Betriebsprüfung statt, aufgrund welcher der Prüfer ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: StGG Art5FinStrG §8FinStrG §34
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; Annahme der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß §34; Übernahme des Sachverhaltes aus rechtskräftigen Abgabenvorschreibungen ohne eigenständige Prüfung; Verletzung des Eigentumsrechtes aus den im Erk. VfSlg. 8111/1977 dargelegten Gründen Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Ktn. befand den Bf. mit ihrem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 18. Juli 1977 des Finanzvergehens des Schmuggels nach §35 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (idF vor der Finanzstrafgesetznovelle 1975, BGBl. Nr. 335 - s. ArtVII §2 Abs2 erster Satz iVm. Abs1 erster Satz dieser Nov.; im folgenden: FinStrG) schuldig, weil er am 25. Oktober 1973 anläßlich seiner Einreise nach Österreich verschiedene eingangsabgabepflichtige Waren... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1StGG Art5FinStrG idF vor BGBl 335/1975 §6 Abs1FinStrG idF vor BGBl 335/1975 §8FinStrG idF vor BGBl 335/1975 §25FinStrG idF vor BGBl 335/1975 §35 Abs1 lita
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; keine Bedenken gegen §35 Abs1 idF vor der Finanzstrafgesetznovelle 1975; keine denkunmögliche Anwendung; keine Will... mehr lesen...