Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Folgender Sachverhalt ist im Revisionsrekursverfahren unstrittig: Der Vertreter der Revisionsrekurswerber (in der Folge immer: Antragsgegnervertreter) versandte im Namen mehrerer von ihm vertretener Wohnungseigentümer am 25. 8. 2009 ein Schreiben an die Wohnungseigentümer, das ua folgenden Inhalt aufweist: „Betrifft: Abberufung der Hausverwaltung … … In Anbe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****, ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Erstantragsgegner ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3085 GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Mit seinen Anteilen ist das Wohnungseigentum an W2 samt Garten und Terrasse verbunden. Am 31. 5. 2005 wurde von der Eigentümergemeinschaft mehrheitlich der Beschluss gefasst, dass nach Maßgabe der vorhandenen Mittel das gesamte Haus mit einer Steinwolle-Wärmedämmung ausgestattet werden sollte. Diese Arbeiten sind aus dem Kostenvoranschlag der P***** AG v... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner war vom 22. 7. 1988 bis März 2002 Hauptmieter der gesamten Liegenschaft EZ 69 GB ***** im Gesamtausmaß von 758 m², auf der sich das Haus B***** sowie eine Fabrikationshalle befinden. Im Jahr 1998 schloss der Antragsteller mit dem Erstantragsgegner einen schriftlichen Untermietvertrag beginnend mit 1. 6. 1998 über die auf der Liegenschaft gelegene Lagerhalle samt Schuppen zum Betrieb einer Handels- und Produktionsstätte. Der Erstantragsgegner war d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist Verwalterin dieses Hauses. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 14. 3. 2005 begehrte der Antragsteller die Legung einer Abrechnung für das Jahr 2003 gemäß § 20 Abs 3 WEG sowie eine Vorausschau iSd § 20 Abs 2 WEG, wobei der ursprüngliche Antrag gegen Helga U***** als Hausverwalterin gerichtet war. Die Genannte ist zu 75 % Gesellschafterin der U***** GmbH und selbständig für diese vertret... mehr lesen...
Begründung: In ihrem am 3. 3. 2006 beim Erstgericht eingelangten Antrag auf Anfechtung eines am 8. 2. 2006 kundgemachten Umlaufbeschlusses gemäß § 24 Abs 6 WEG wegen formeller Mängel und Gesetzwidrigkeit nannten die unvertretenen Antragsteller nur den Miteigentümer Karl S***** als Antragsgegner. Inhalt des von diesem nach dem Vorbringen der Antragsteller initiierten Umlaufbeschlusses war die Aufbringung eines Vollwärmeschutzes am Haus R*****. Dieses ist eines von drei auf der Liege... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, Bezirksgericht *****, mit dem Haus gasse *****gasse *****. Mit den 142/1453-Anteilen des Achtantragsgegners, B-LNr. *****, ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 19 verbunden. Durch Umlauf am 16. Mai 2003 erfolgten vier, am 28. Mai 2003 durch Aushang am schwarzen Brett im Stiegenhaus des Hauses kundgemachte Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, v... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Mieterin der Wohnung ***** in ***** aufgrund eines Mietvertrages vom 28. 11. 1995. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der sich das Haus *****befindet. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag an die Schlichtungsstelle begehrte die eine "C***** B***** B*****" gegenüber der Antragsgegnerin festzustellen, dass bei Vorschreibung des Mietzinses ihr gegenüber im Zeitraum 15. 11. 1995 bis 31. 7. 1999 durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war in der Zeit vom 28. 9. 1994 bis 28. 9. 1997 Mieterin einer Wohnung in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus***** in*****. Im Mietvertrag wurde ein Pauschalzins von S 4.000 vereinbart. Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist des § 16 Abs 8 MRG für befristete Mietverhältnisse, begehrte die Antragstellerin in ihrem an die Schlichtungsstelle der Stadt Graz gerichteten Antrag, die Schlichtungsstelle möge Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z2 IBAußStrG 2005 §2 Abs1 Z2 IE6AußStrG 2005 §8 Abs2AußStrG 2005 §14MRG §16 Abs8MRG §26 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG idF WRN 2006 §37 Abs3WEG 2002 §52 Abs2ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Wenn ein verfahrenseinleitender Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG im Sinn des § 235 Abs 5 ZPO auf diejenigen Personen richtigzustellen ist, gegen die sich nach dem Inhalt des Antrags in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Antrag richtet... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der am 1. 9. 1994 mit der Erstantragsgegnerin als Mehrheitseigentümerin des Hauses ***** in ***** einen Hauptmietvertrag abgeschlossen hatte, begehrte am 22. 8. 1996 in einem gegen diese gerichteten Antrag die Feststellung der Unwirksamkeit der getroffenen Hauptmietzinsvereinbarung infolge schlechten Ausstattungszustandes der Wohnung im Zeitpunkt der Vermietung. Übereinstimmend brachten beide Parteien vor, dass die Erstantragsgegnerin Eigentümeri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 27.November 1926 geborene Pensionistin Charlotte W*** des Finanzvergehens der (fahrlässigen) Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 3 FinStrG schuldig erkannt, weil sie im Herbst 1982 in Salzburg fahrlässig einen Persianermantel und einen Demibuffnerzklauenmantel, hinsichtlich welcher Sachen von der - abgesondert verfolgten - Petra Wanda K***-L*** und anderen ein Schmuggel begangen worden war, gekauft und bis zum 26.September 1983 "beh... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8 Abs2StGB §6 Abs1 A3
Rechtssatz: Sowohl die subjektive Sorgfaltswidrigkeit als auch die Zumutbarkeit, als Kernelemente der Fahrlässigkeitsschuld, setzen die Erfüllbarkeit der objektiven Sorgfaltspflicht voraus. Darnach vermögen individuelle Unzulänglichkeiten den Täter zu entlasten, soweit sie seine geistigen (= intellektuellen) und (oder) körperlichen Verhältnisse betreffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4. Februar 1937 geborene Angestellte Helmut A des Vergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels (im Urteilsspruch infolge eines offenbaren Schreibfehlers /vgl S 3 des Urteils/ unrichtig: 'und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben') nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG und seine am 11. Jänner 1949 geborene Ehegattin und Dienstgeberin Monika A, Inhaberin einer Tierhandlung, des Vergehens der fahrlässigen Abgabenhehlerei n... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8 Abs2FinStrG §36
Rechtssatz: Culpa in custudiendo, bei unkontrollierter über Jahre dauernden Überlassung die Besorgung steuerlicher Angelegenheiten an einen Angestellten. Entscheidungstexte 9 Os 123/78 Entscheidungstext OGH 23.10.1979 9 Os 123/78 Veröff: EvBl 1980/89 S 273 9 Os 5/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §8 Abs2FinStrG §34FinStrG §36
Rechtssatz: Zwischen dem fahrlässigen Tun oder Unterlassen und der Abgabenverkürzung muß ein Zusammenhang bestehen. Entscheidungstexte 9 Os 123/78 Entscheidungstext OGH 23.10.1979 9 Os 123/78 Veröff: EvBl 1980/89 S 273 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS00... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EABGB §1299 GFinStrG §8 Abs2FinStrG §34
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich Detailkenntnisse auf dem Gebiet der Buchhaltung und Bilanzierung anzueignen. Er muß aber in der Lage sein, die Obsorge für die Einhaltung jener äußeren Ordnungsvorgänge zu übernehmen, welche den mit den eigentlichen Buchhaltungsarbeiten und Bilanzierungsarbeiten betrauten Angestellten oder freien Mitarbe... mehr lesen...