Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin brachte Ende November 1991 beim Zollamt Spielfeld-Autobahn eine historische Handschrift aus dem 12. Jahrhundert in das österreichische Zollgebiet ein, ohne sie zu deklarieren. 2.a) Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark (FLD Stmk.) vom 9. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführerin für diese Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 56.000 S vorgeschrieben. b) Der Bundesministe... mehr lesen...
Index: 35 Zollrecht35/02 Zollgesetz
Norm: StGG Art5EMRK Art7FinStrG §4FinStrG §35ZollG 1988 §31ZollG 1988 §204 Abs6
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch die Verhängung einer Geldstrafe
aufgrund der denkunmöglichen Annahme des Vorliegens des
Finanzvergehens des Schmuggels; rückwirkender Entfall der
Einfuhrumsatzsteuerpflicht für bestimmte Gegenstände aufgrund einer
Übergangsbestimmung der ZollG-Nov 1992 ... mehr lesen...