Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 StrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2004/12/15 7Ob244/04i

Begründung: Nach der am 1. 2. 1995 erfolgten Scheidung der Ehe der Eltern des mj Hannes kam es zum Streit darüber, welchem Elternteil die Obsorge für den Minderjährigen zukommen solle. Der Vater machte (schon damals) geltend, die Mutter sei erziehungsunfähig, weil sie an Bulimie leide, psychisch angeschlagen, depressiv und suizidgefährdet sei. Nach einem umfangreichen Verfahren, in dem ua auch die Gutachten dreier Sachverständiger eingeholt wurden, wurde die Obsorge für den Minderjä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.2004

TE OGH 1985/12/10 10Os150/84

Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden (u.a.) der am 20.Juni 1945 geborene, zuletzt als freier Mitarbeiter einer Handelsgesellschaft tätig gewesene tschechoslowakische Staatsangehßrige Petr B*** des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs. 1 StGB. (A/1 des Urteilssatzes), des Finanzvergehens des teils vollendeten, teils versuchten Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1 und 13 FinStrG. (A/2 und 3) und des Vergehens nach § 36 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.12.1985

RS OGH 1985/12/10 10Os150/84, 12Os37/88, 14Os120/89

Norm: FinStrG §15 Abs3
Rechtssatz: Diese Bestimmung begrenzt generell das Höchstmaß der Freiheitsstrafe bei allen Finanzvergehen, deren Ahndung nicht dem Gericht vorbehalten (§ 53 Abs 1 und Abs 2 FinStrG) ist, auf drei Monate. Fallen daher Finanzvergehen nur wegen eines Zusammenhanges (§ 53 Abs 3 und Abs 4 FinStrG) in die gerichtliche Zuständigkeit, so bewirkt diese Kompetenzverschiebung keine Veränderung der Strafdrohung. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1985

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