Begründung: Die Verlassenschaft nach A***** U***** wurde mit Einantwortungsbeschluss vom 11. 8. 2009 im zweiten Rechtsgang aufgrund des Testaments vom 29. 5. 2007 zur Gänze einem Neffen des Verstorbenen eingeantwortet. Dem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs dreier Geschwister des Erblassers, darunter des Revisionsrekurswerbers, gab das Rekursgericht nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EUR übersteige und erklärte den ordentlichen Revisio... mehr lesen...
Begründung: Vorweg wird auf die in diesem Adoptionsverfahren ergangene Vorentscheidung des Senats vom 3. September 2008, AZ 3 Ob 162/08g (ON 53) verwiesen. In Entsprechung dieser Vorentscheidung erteilte das Erstgericht den im Verfahren für den in Deutschland wohnhaften leiblichen Vater einschreitenden deutschen Rechtsanwälten den Auftrag, den von diesen rechtzeitig am 11. Juni 2008 zur Post gegebenen „ordentlichen Revisionsrekurs samt Zulassungsvorstellung" (richtig: außerordentlic... mehr lesen...