1.1. Mit dem an den Beschwerdeführer gerichteten Straferkenntnis des Stadtmagistrates Innsbruck vom 19. Februar 1993 wurde ausgesprochen, durch die "W-GmbH" sei es am 19. Oktober 1992 unterlassen worden, die in einem bestimmten Betrieb in Innsbruck im Schaufenster links neben der Eingangstür sichtbar ausgestellten, im einzelnen genannten Sachgüter erkennbar mit Preisen auszuzeichnen. Der Beschwerdeführer habe dadurch als gewerberechtlicher Geschäftsführer eine Verwaltungsübertretung n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrAG 1992 §15 Abs2;PrAG 1992 §15 Abs4;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs3;
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Bestellung von Filialgeschäftsführern durch den Gewerbeinhaber schließt nicht aus, daß der gewerberechtliche Geschäftsführer im Falle der Nichtbestellung von Filialgeschäftsführern iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG glaubhaft machen kann, ihn treffe... mehr lesen...