Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Problem der Vertragsauslegung kann nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG (§ 502 Abs 1 ZPO) darstellen, wenn dem Berufungsgericht eine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen wäre (RZ 1994/45 mwN, WoBl 1995/54, RIS-Justiz RS0042871). Ein derartiger Entscheidungsfehler liegt hier jedoch nicht vor. Das Auslegungsergebnis des Berufungsgerichtes Ein Problem der Vertragsauslegung kann nur dann ... mehr lesen...