Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Erika Helscher als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Michael L*****, vertreten durch Dr. Sieglinde Gahleitner, Rec... mehr lesen...
Norm: AngG §31IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ansprüche aus einem nicht angetretenen Arbeitsvertrag sind nicht gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 141/01w Entscheidungstext OGH 25.06.2001 8 ObS 141/01w Veröff: SZ 74/111 8 ObS 5/03y Entscheidungstext OGH 26.06.2003 8 ObS 5/03y 8 ObS 4/19z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin sollte zufolge einer von der späteren Gemeinschuldnerin ausgestellten "Einstellungsbestätigung" vom 28. 10. 1998 nach Abschluss eines von ihr besuchten Lehrganges für Lohnverrechnung zu arbeiten beginnen. Einzige Bedingung dafür war der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrganges. Als voraussichtlicher Arbeitsbeginn war Ende Februar vorgesehen. Nachdem sie Ende Jänner 1999 über das Arbeitsmarktservice erfuhr, dass es nicht zur Aufnahme des Beschä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IAngG §29 Abs1 II6AngG §31AngG §34
Rechtssatz: Für den weitergehenden Schadenersatzanspruch im Sinne des § 29 Abs 1 AngG beziehungsweise des § 31 AngG ist eine Verkürzung der allgemeinen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB nicht sachgerecht. Entscheidungstexte 8 ObA 273/95 Entscheidungstext OGH 30.11.1995 8 ObA 273/95 Veröff: SZ 68/228 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger schlossen mit der beklagten Partei am 15. 3. bzw. 8.3.1982 schriftliche Dienstverträge ab, wonach sie ein Jahr lang als Stahlbauschlosser auf verschiedenen Baustellen im Irak arbeiten sollten. Zu einem Arbeitsantritt kam es nicht. Der Erstkläger erklärte hierauf mit Schreiben vom 7.6.1982 den "Austritt", der Zweitkläger nach vorheriger Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist mit Schreiben vom 2.7.1982 den Rücktritt vom Dienstvertrag. Die Kläger beha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 VAngG §31GAngG §31HGHAngG §15SchSpG §41
Rechtssatz: Die sondergesetzlichen Regelungen der § 31 AngG, § 31 GAngG, § 15 HGHAngG sind nicht analogiefähig; der Rücktritt vom Dienstvertrag ist nur nach den allgemeinen Grundsätzen über den Vertragsrücktritt zulässig, wenn der Dienstnehmer den Dienst nicht antritt oder der Dienstgeber ihn in den Dienst nicht aufnimmt. Dies hat zur Folge, daß der Zurücktretende zur Setzung einer Nachfr... mehr lesen...