Norm: AngG §17 Abs7 IIIKunstakademieG 30.06.1948, BGBl 168 allg
Rechtssatz: Studien an einer Kunstakademie, die eine Mittelstellung zwischen Mittelschule und Hochschule einnimmt, können nach § 17 Abs 7 AngG nicht eingerechnet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 146/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 146/55 Veröff: JBl 1956,55 = SZ 28/195 ... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der Klage, die auf Bezahlung der Kündigungsentschädigung für 12 Werktage in den Dienstjahren 1952/53 und 1953/54 in der Gesamthöhe von 437 S 04 g gerichtet ist, statt. Die Klägerin habe in den Jahren 1945-1950 an der Akademie für angewandte Kunst in Wien studiert und das Abschlußdiplom erlangt. Bei dieser Akademie handle es sich nach dem Kunstakademiegesetz vom 30. Juni 1948, BGBl. Nr. 168, um einen Schultyp sui generis, der nicht Hochschule im technischen Sinne se... mehr lesen...