Entscheidungsgründe: Mit der am 30. Juni 1969 überreichten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten nach Klagsänderung (AS 373, 582) zuletzt die Zahlung von S 928.457,- samt stufenweise berechneten Verzugszinsen. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte der Kläger im Wesentlichen vor: Er sei seit Juni 1948 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen und am 21. Juli 1956 bei Fortdauer des Angestelltenverhältnisses zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Mit... mehr lesen...
Norm: AngG §17 VAngG §17 VIAngG §17bAngG §17 Abs11
Rechtssatz: 1. Der Dienstnehmer ist nicht verpflichtet, den Urlaub zu einer Zeit zu verbrauchen, während welcher der eigentliche Zweck des Urlaubes, nämlich die Erholung des Dienstnehmers, nicht erreicht werden kann. 2. Ob Urlaubsentschädigung bei Nichtverbrauch des Urlaubs auch dann gebührt, wenn der Angestellte während der Kündigungsfrist vom Dienst und "zum Urlaubsverbrauch" freigestellt war... mehr lesen...