Norm: AngG §10 Abs5 IVAngG §14 Abs2
Rechtssatz: Wird die Provision aus den konkreten einzelnen Geschäften und nicht aus einer globalen Gewinnbeteiligung oder Umsatzbeteiligung errechnet, kann gemäß § 10 Abs 5 AngG die Mitteilung eines Buchauszuges über die zustandegekommenen Geschäfte verlangt werden, nicht aber die Vorlage der Bücher. Entscheidungstexte 9 ObA 225/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...