Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger zunächst die Feststellung der Unwirksamkeit der am 30. 12. 1987 ausgesprochenen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Streitteilen; dieses Begehren ist rechtskräftig abgewiesen. Im zweiten Rechtsgang (ON 13 S. 3 f) erhob der Kläger als Eventualbegehren eine Stufenklage mit dem Inhalt, die beklagte Partei zur Rechnungslegung gegenüber dem Kläger über die von seinen Mitarbeitern in der Zeit vom... mehr lesen...
Norm: AngG §10 Abs3 IVAngG §10 Abs5EGZPO ArtXLII IA
Rechtssatz: Der Angestellte soll durch eine Klage gemäß Art XLII EGZPO in die Lage versetzt werden, seinen Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber durch Bekanntgabe der für die Berechnung seines Provisionsanspruches maßgeblichen Geschäftsfälle zu konkretisieren und zwar gemäß § 10 Abs 3 AngG auch bei Provisionsansprüchen aus Geschäften, die während des Arbeitsverhältnisses geschlossen wurden... mehr lesen...