Mit Bescheid vom 14. November 1988 verpflichtete die mitbeteiligte Steiermärkische Gebietskrankenkasse die Beschwerdeführerin zur Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen in der Höhe von S 1.145,40 für die von ihr in der Zeit vom 1. November 1987 bis 31. März 1988 als Kindermädchen beschäftigte B.. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß B. nach dem im maßgeblichen Zeitraum geltenden, vom Einigungsamt Leoben festgesetzten Mindestlohntarif für Hausgehilfen und... mehr lesen...
Index: L90006 Landarbeiterkammer Steiermark60/01 Arbeitsvertragsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §24 Abs2;ASVG §49 Abs1;HGHAngG §1 Abs3;MindestlohntarifV Hausgehilfen Hausangestellte Leoben §2;MindestlohntarifV Hausgehilfen Hausangestellte Leoben §3 Z9; Beachte Besprechung in:
DRdA 1992/4, 269;
Rechtssatz: Die - a... mehr lesen...