Index
L90006 Landarbeiterkammer SteiermarkNorm
ArbVG §24 Abs2;Beachte
Besprechung in: DRdA 1992/4, 269;Rechtssatz
Die - arbeitsrechtlich zulässige - Vereinbarung eines im Verhältnis zum verordneten Mindestlohn aliquotierten monatlichen Bruttobarlohnes für ein bloß 20 Stunden pro Woche beschäftigtes Kindermädchen ist unter Bedachtnahme auf § 24 Abs 2 ArbVG und § 3 Z 9 der MindestlohntarifV Hausgehilfen Hausangestellte Leoben an § 2 Abschnitt B, nicht § 2 Abschnitt A, legcit zu messen, weil "Verpflegung und Wohnung beim Arbeitgeber iSd § 2 Abschnitt A legcit an die Aufnahme in die Hausgemeinschaft anknüpft, von der auch das HGHAngG ausgeht.
Schlagworte
Entgelt Begriff Hausgehilfin Entgelt Begriff Hausgemeinschaft MindestlohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989080195.X04Im RIS seit
29.01.2002