Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: HGHAngG §9;UrlaubsG 1976 §4;UrlaubsG 1976 §6;
Rechtssatz: Bei Antritt eines Teilurlaubes gebührt der Urlaubszuschuss nicht zur Gänze. Während eines Teilurlaubes steht neben dem auf diese Teilurlaubszeit entfallenden Urlaubsentgelt nur der entsprechende aliquote Urlaubszuschuss zu. Im § 9 Abs 2 HGHAngG heißt "während des Urlaubes" somit "während de... mehr lesen...