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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
HGHAngG §9;Rechtssatz
Bei Antritt eines Teilurlaubes gebührt der Urlaubszuschuss nicht zur Gänze. Während eines Teilurlaubes steht neben dem auf diese Teilurlaubszeit entfallenden Urlaubsentgelt nur der entsprechende aliquote Urlaubszuschuss zu. Im § 9 Abs 2 HGHAngG heißt "während des Urlaubes" somit "während des Teilurlaubes" und die Worte "neben den auf die Urlaubszeit" beziehen sich in dieser Bestimmung auf die "Teilurlaubszeit".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987080107.X01Im RIS seit
31.03.2006