Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigte) ist Mitglied des Landes-verwaltungsgerichtes Burgenland, sie befindet sich im Dienststand. 1.1. römisch XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigte) ist Mitglied des Landes-verwaltungsgerichtes Burgenland, sie befindet sich im Dienststand. 1.2. Mit am 18.01.2024 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangter Disziplinaranzeige des geschäftsführenden Vizepräsidenten des L... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...