Norm: AÖSp §26HGB §408
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 26 AÖSp gilt auch hinsichtlich einer vorläufig zu erlegenden Sicherstellung für einen allenfalls zu entrichtenden Zoll. Der Spediteur kann daher - unabhängig davon, ob in der Folge von der Zollbehörde die Voraussetzungen für die Befreiung von der Entrichtung eines Zolles als gegeben angenommen wurden - den Ersatz der von ihm erlegten Sicherstellung vom Empfänger des Gutes verlangen. ... mehr lesen...