Norm: TEG §23 Abs4
Rechtssatz: Wirkung der Todeserklärung "für und gegen alle Beteiligten". Entscheidungstexte 5 Ob 62/64 Entscheidungstext OGH 12.03.1964 5 Ob 62/64 Veröff: SZ 37/39 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0075804 Dokumentnummer JJR_19640312_OGH0002_0050OB00062_... mehr lesen...
Max U. wurde mit Beschluß vom 18. Juni 1953 und Klara U. mit Beschluß vom 18. Juni 1953 für tot erklärt und hinsichtlich der beiden Ehegatten ausgesprochen, daß sie den 8. Mai 1945 nicht überlebt haben. Mit der Einantwortungsurkunde vom 11. April 1956 wurde der Nachlaß nach Klara U., bestehend aus einem Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ.X und mit der Einantwortungsurkunde vom 31. Oktober 1956 der aus dem weiteren Hälfteanteil an der angeführten Liegenschaft bestehende Nachlaß nach M... mehr lesen...