Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer zu B2767/97 wurde mit Berufungsbescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 31. Oktober 1997, UVS-06/46/00491/97, wegen Übertretung des §1 Abs1 des Bundesgesetzes, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, hiezu nicht berechtigten Einrichtungen untersagt wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz), BGBl. Nr. 378/1996, gemäß §2 des genannten Gesetzes zu ei... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art17 Abs2AusbildungsvorbehaltsG §1EG-Vertrag Art47 (ex Art57)EG-Vertrag Art234Zweite Anerkennungsrichtlinie. 92/51/EWG
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung von Verwaltungsstrafen über Anbieter von Kursen zur
Heilpraktikerausbildung wegen Verstoßes gegen das
Ausbi... mehr lesen...