Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der M Gesellschaft mbH und auf Grund des Einbringungsvertrages vom 27. Oktober 1987 Rechtsnachfolgerin im grundbücherlichen Eigentum u.a. auch über die Liegenschaft EZ. ..., Grundbuch ... B, zu deren Gutsbestand das Grundstück Nr. ... gehört, auf welchem sich der so genannte "Getreidekasten" B befindet. Die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei, die M GesmbH, war durch Ausgliederung eines Teilbetriebes der A AG entstanden. Mit E... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;StGG Art17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0100 E 27. Februar 2003 RS 6Hier mit dem Zusatz: Zur Widerlegung derartiger Amtsgutachten bedarf es der Beibringung zumindest gleichwertiger Privatgutachten. Die Beschwerdeführerin argumentiert in diesem Zusammenhang, es seien praktisch keine Privatgutach... mehr lesen...