Norm: B-VG Art14StGG Art17 Abs2
Rechtssatz: Nicht nur der VfGH hält den im Art 17 Abs 2 StGG verwendeten Begriff "Unterrichtsanstalt und Erziehungsanstalt" dem Begriff der "Schule" im Sinne des Art 14 B-VG gleich (VfSlg 4579, 4990), sondern auch in den Erläuternden Bemerkungen zur Gemeindevertragsbedienstetengesetz - Novelle 1963 erfolgt eine Gleichsetzung. Entscheidungstexte 14 ObA 42/87 ... mehr lesen...