Norm: MRK Art9 Abs1MRK Art9 Abs2ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1 AaStGG Art14StV St Germain Art63 Abs2
Rechtssatz: Das Grundrecht auf Religionsfreiheit (Glaubensfreiheit) wird durch die Verpflichtung eines griechisch?orientalischen Mönchs zur Zahlung von Unterhalt an sein Kind nicht verletzt. Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass die Anspannung des Vaters, der seiner religiösen Überzeugung folgend in ein griechisch?orthodoxes Kloster ei... mehr lesen...
Norm: StGG Art14StGG Art15StGG Art16StV St Germain Art63 Abs2
Rechtssatz: Bei den staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften handelt es sich um Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie ordnen und verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbständig (VfSlg 11.300); zu diesen Angelegenheiten zählt auch die Ausbildung der Amtsträger. Staatlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften handeln bei der Ausbildung von Geistlichen und... mehr lesen...
Norm: StGG Art14StGG Art15StGG Art16StGG Art17 Abs4StV St Germain Art63 Abs2
Rechtssatz: Für gesetzlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften ist in der österreichischen Rechtsordnung kein schulischer Religionsunterricht vorgesehen. Entscheidungstexte 10 ObS 137/97p Entscheidungstext OGH 19.08.1997 10 ObS 137/97p Veröff: SZ 70/158 ... mehr lesen...
Die klagende Erzdiözese Salzburg klagte im Verfahren 13 C 319/76 des BG Salzburg gegen den Beklagten die Kirchenbeiträge für die Jahre 1972 und 1973 ein. Der Beklagte bestritt den Klagsanspruch und brachte ua. vor: Er sei als Kind, also als Handlungsunfähiger, getauft worden und daher zu diesem Zeitpunkt nicht entscheidungsfähig gewesen. Ein Eintritt in die katholische Kirche sei nach Erlangung der Handlungsfähigkeit nicht erfolgt. Es liege somit kein Beitritt zur katholischen Kirche ... mehr lesen...